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   BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51   

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https://dejure.org/1951,2064
BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51 (https://dejure.org/1951,2064)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1951 - 2 StR 300/51 (https://dejure.org/1951,2064)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1951 - 2 StR 300/51 (https://dejure.org/1951,2064)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51
    Es sollen dadurch nur verbrecherische und gefährliche Geistesgestörte erfasst werden, die den Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger, gegen diese Ordnung gerichteten Handlungen unmittelbar bedrohen und denen gegenüber eine Abwehr nur durch eine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt möglich ist (RGSt 68, 149, 73, 303; BGH 2 StR 273/51 Urt. v. 10.7.1951).
  • BGH, 10.07.1951 - 2 StR 273/51
    Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51
    Es sollen dadurch nur verbrecherische und gefährliche Geistesgestörte erfasst werden, die den Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger, gegen diese Ordnung gerichteten Handlungen unmittelbar bedrohen und denen gegenüber eine Abwehr nur durch eine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt möglich ist (RGSt 68, 149, 73, 303; BGH 2 StR 273/51 Urt. v. 10.7.1951).
  • RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34

    Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den

    Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51
    Es ist aber zu entnehmen, dass es den Krankheitszustand zulässigerweise ausserdem noch als mildernden Umstand nach § 176 Abs. 2 StGB berücksichtigt hat (RGSt 68, 294).
  • RG, 04.01.1912 - III 1063/11

    Steht dem Angeklagten eine Beschwerde aus § 266 Abs. 3 St.P.O. auch dann zu, wenn

    Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51
    Der Antrag der Staatsanwaltschaft zwang das Gericht, entsprechend dem § 267 Abs. 3 StPO eine Entscheidung über die Zubilligung mildernder Umstände zu treffen (RGSt 45, 331).
  • RG, 23.10.1934 - 4 D 1085/34

    Kann für die Frage, ob die öffentliche Sicherheit die Unterbringung nach § 42 b

    Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51
    Da das Gericht selbst die Möglichkeit einer erzieherischen Wirkung der erstmaligen Verbüssung einer Strafe sowie die weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Bewegungsfreiheit des Angeklagten annimmt, wird zu prüfen sein, ob unter diesen Umständen der Angeklagte noch als verbrecherischer und gefährlicher Geisteskranker anzusehen ist (RGSt 68, 351).
  • BGH, 12.07.1967 - 2 StR 183/67

    Anordnung eines Berufsverbots wegen Missbrauchs des Berufs oder Gewerbes -

    Es kommt vielmehr darauf an, daß der Täter die ihm durch seinen Beruf oder sein Gewerbe gegebene Möglichkeit bewußt und planmäßig zur Begehung strafbarer Handlungen ausnutzt (vgl. HGSt 68, 397; BGH Urt. vom 2. November 1951 - 2 StR 300/51 - und vom 2. Dezember 1952 - 2 StR 544/52 -).
  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 214/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das Berufsverbot richtet sich gegen Personen, die durch die Art und Weise der Ausübung ihres Berufs die Allgemeinheit gefährden (BGH Urt. v. 2. November 1951 - 2 StR 300/51 - bei Dallinger MDR 1952, 146).
  • BGH, 02.12.1952 - 2 StR 544/52

    Rechtsmittel

    Die strafbare Handlung muss demnach ein Ausfluss der Gewerbebetätigung selbst sein (RGSt 68, 398; BGH 2 StR 300/51 Urteil vom 12. November 1951).
  • BGH, 06.11.1956 - 5 StR 248/56

    Rechtsmittel

    Die strafbare Handlung muß sich als ein Ausfluß aus der beruflichen Tätigkeit selbst oder doch wenigstens als ein mit der regelmäßigen Gestaltung der Berufsausübung in Beziehung gesetztes Verhalten darstellen (vgl RGSt 68, 397 [398 f]; RG HRR 1935 Nr. 1096; BGH 2 StR 300/51 vom 2.11.1951 bei Dallinger MDR 1952, 146).
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